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Sozialrecht bedeutet:
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Autor:  Michi [ 21.10.2010, 17:55 ]

Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1970er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den Begriff der "sozialen Sicherung", der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist. Sozialrecht ist öffentliches (hoheitliches) Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.

mehr dazu unter: Sozialrecht

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